Diese Modellrechnungen berechnen hypothetische Wahlergebnisse für den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Reform des Bundestagswahlrechts aufgrund der Wahlergebnisse von 2021. Nach diesem Vorschlag werden nur 598 Bundestagsmandate zugeteilt. Überhangmandate können also nicht mehr zugeteilt werden. Das heißt, dass einige Wahlkreismandate nicht zugeteilt werden können, wenn die Partei nicht genügend Mandatsansprüche durch ihre Hauptstimmen (derzeit Zweitstimmen) erreicht hat. Zusammengefasst gibt es folgende Erkenntnisse: (1) In 35 Wahlkreisen würden die Wahlkreissieger_innen nicht in den Bundestag einziehen (gekappt). (2) Die gekappten Wahlkreissieger_innen hätten ihre Wahlkreise mit durchschnittlich 28.7% und maximale 35.1% als mit riesigem Abstand zu einer absoluten Mehrheit. (3) In den meisten dieser Wahlkreise (bis auf fünf) würden allerdings einer oder mehrere Wahlkreiskandidat_innen anderer Parteien die auch auf der Landesliste ihrer Partei stehen im Bundestag sein. (4) Der Anteil der Abgeordneten mit einem Wahlkreismandate würde mit 44.1% deutlich höher sein, als derzeit mit 40.6%. (5) Der Frauenanteil wäre minimal niedriger und der ALterdurchschnitt minimal höher. (6) Für die CSU (und prinzipiell auch für andere Parteien) gibt es eine Strategie ohne Landesliste mit unabhängigen CSU-empfohlenen Wahlkreiskandidat_innen ihre derzeitigen 45 Abgeordneten wieder in den Bundestag mit dann 598 Sitzen zu bekommen und damit ihren Mandatsanteil substantiell von 5.69% auf 7.53% zu erhöhen. Diese Strategie ist allerdings riskant.
1 Daten und grundsätzliche Berechnungen
Der Bundeswahlleiter1 stellt einen Datensatz mit den Anzahlen aller Erst- und Zweitstimmen für jeden der 299 Wahlkreise und jeden Wahlvorschlag bereit (dieser enthält auch Daten zur Anzahl der Wahlberechtigten). Wahlvorschläge für die Erststimme sind Wahlkreiskandidat_innen von Parteien und Unabhängige, Wahlvorschläge für die Zweitstimme sind die Landeslisten die Parteien und Wählervereinigungen in den Bundesländern aufstellen. Die Wahlvorschläge inklusive der Name der Kandidat_innen und einiger demographischer Informationen wurden ebenfalls bereitgestellt.2 Außerdem gibt es Shapefiles der für die Wahl 2023 gültigen Wahlkreise.
Die drei Datensätze (Wahlergebnis, Wahlvorschläge, Wahlkreis-Shapefiles) werden verwendet und eine Funktion zur Verteilung von \(N\) Sitzen an Parteien \(k\) Wahlvorschläge mit Stimmenanzahlen \(m_1,\dots,m_k\) zu verteilen. Im folgenden verwenden wir immer das Saint-Laguë-Verfahren wie im Wahlgesetz vorgesehen.3
Code
# Wahlkreise# Download Shapefiles "Geometrie der Wahlkreise in geografischen Koordinaten (Angabe in Länge- und Breitengrad, Datum WGS84)" generalisiert von https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/wahlkreiseinteilung/downloads.html# unzip("data/btw21_geometrie_wahlkreise_geo_shp.zip", exdir = "data")## Wahlergebnisse# Download "Tabelle: Ergebnisse nach Wahlkreisen (flacher Aufbau)" -> btw21_kerg2.csv von # https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse.html# Shapefiles der Wahlkreiseshp <-read_sf("data/Geometrie_Wahlkreise_20DBT_geo.shp")# Bundesländernamenbl <- shp |>st_drop_geometry() |>group_by(LAND_NR, LAND_NAME) |>summarise(Wahlkreise_Land =n(), .groups ="drop")# Namen der wichtigsten ParteienWichtigsteParteien <-c("AfD", "CDU", "DIE LINKE", "FDP", "FREIE WÄHLER", "GRÜNE", "SPD", "CSU")# Bundestagswahlergebnisse 2021bt <-read_csv2("~/Documents/data/bundeswahlleiter/btw21_kerg2.csv", skip =9, show_col_types =FALSE) |>filter(Gruppenart !="System-Gruppe", Gebietsart =="Wahlkreis") |># Nur Wahlkreisergebnisse (kein Land oder Bund)mutate(Gebietsnummer =as.numeric(Gebietsnummer)) |>left_join(bl, by =c("UegGebietsnummer"="LAND_NR")) |># Bundesländernamen dazuselect(Gebietsnummer, Gebietsname, LAND_NAME, Gruppenname, Stimme, Anzahl, everything())# WahlkreisnamenWahlkreisnamen <- bt |>filter(Gebietsart =="Wahlkreis") |>select(Gebietsnummer, Gebietsname) |>unique()# Harmonisieren von Wahlkreisnamen in shpshp <- shp |>left_join(Wahlkreisnamen, by =c("WKR_NR"="Gebietsnummer")) |>select(Gebietsnummer = WKR_NR, Gebietsname, everything(), -WKR_NAME)# Kandidatenlisten, Daten nicht mehr beim Bundeswahlleiter verfügbar siehe # https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/wahlbewerber.html (§ 86 Absatz 3 Bundeswahlordnung)k <-read_csv2("~/Documents/data/bundeswahlleiter/btw21_kandidaturen_utf8.csv", skip =8, guess_max =10000) |>mutate(Namenszusatz =replace_na(Namenszusatz,"")) |>select(Gebietsnummer, Gebietsname, Gruppenname, everything())# Funktion zur Berechnung vom N Mandaten proportional zum Vektor Stimmen nach der Divisormethode # mit Zuteilung nach Höchstzahlenzuteilen_nach_hoechstzahlen <-function(N, Stimmen, divisorfolge="saintlague", ersterdivisor=NA, output="Mandate") { Stimmen <- Stimmen/sum(Stimmen) divisoren <-switch(divisorfolge, saintlague= (1:N)-0.5,hillhuntington=sqrt((0:(N-1)) * (1:N)), dhondt=1:N, adams=0:N)if (is.numeric(ersterdivisor)) {divisoren[1] = ersterdivisor} hoechstzahlen <- purrr::as_vector(purrr::map(Stimmen, function(x) x / divisoren)) partei_labels <-rep(1:length(Stimmen), each=N) mandate <- partei_labels[order(hoechstzahlen, decreasing =TRUE)[1:N]]switch(output, Mandate =tabulate(mandate, nbins =length(Stimmen)), # Hauptoutput für MandatsverteilungLetztmandat =1:length(Stimmen)==mandate[N],Zweitletztmandat =1:length(Stimmen)==mandate[N-1],Hoechstzahl_Letztmandat = hoechstzahlen[order(hoechstzahlen, decreasing =TRUE)][N],Hoechstzahl_Zweitletztmandat = hoechstzahlen[order(hoechstzahlen, decreasing =TRUE)][N-1] )}
1.1 Ranking im Wahlkreis und Ranking der Sieger_innen im Land
Für die verschiedenen Zuteilungssystem berechnen wir zunächst zwei Kandidatenrankings:
Für jedem Wahlkreis eine Rangliste der Wahlkreiskandidat_innen mit den meisten Erststimmen. (Der oder die erste dieser Rangliste ist der oder Wahlkreissieger_in.)
Für jedes Bundesland eine Rangliste der Wahlkreissieger_innen einer Partei nach den jeweiligen Erststimmen-Anteilen (Prozent) im jeweils eigenen Wahlkreis. (Dies ist die Rangliste nach der zum Beispiel die Wahlkreiskandidat_innen bei Überhang einer Landesliste ausgewählt werden können.)
Abbildung 1 zeigt beide Rankings für alle Wahlkreise und Kandidat_innen als interaktive Tabelle mit Filter- und Suchmöglichkeit.
Code
# Alle Wahlkreise und Wahlkreiskandidaten mit # a. Wahlkreisrang zwischen den Kandidat_innen eines Wahlkreises mit Sieger_in nach Anzahl Stimmen mit Rang 1# b. Rang nach Prozent im Wahlkreis unter den Kandidaten einer Partei im BundeslandKandidatenrankings <- bt |>filter(Stimme ==1, !is.na(Anzahl)) |>arrange(Gebietsnummer, desc(Anzahl)) |>group_by(Gebietsnummer) |>mutate(Wahlkreisrang =1:n()) |># Erststimmen Ranking im Wahlkreisarrange(UegGebietsnummer, Gruppenname, Wahlkreisrang, desc(Prozent)) |>group_by(UegGebietsnummer, Gruppenname, Wahlkreisrang) |>mutate(WKSiegerrang =ifelse(Wahlkreisrang ==1, 1:n(), NA)) |># Wahlkreissiegerrang pro Partei und Landarrange(UegGebietsnummer, Gruppenname, desc(Prozent)) |>group_by(UegGebietsnummer, Gruppenname) |>mutate(Land_Partei_Rang =1:n()) |># Erstimmenanteil Ranking der Wahlkreiskandidaten pro Partei und Landleft_join(k |>select(-Gebietsname), by =c("Gebietsnummer", "Gruppenname", "Wahlart", "Wahltag", "Gebietsart")) |>ungroup() |>arrange(Wahlkreisrang) |>select(LAND_NAME, Gruppenname, Nachname, Vornamen, Gebietsnummer, Gebietsname, Land_Partei_Rang, Wahlkreisrang, Prozent, Anzahl, everything())# Interactive Tabelle, Notiz: Namen für Unabhängige werden nicht korrekt zugeordnetKandidatenrankings |>mutate(Name =paste0(Namenszusatz, " ", Nachname,", ",Vornamen), Wahlkreis =paste(str_pad(Gebietsnummer, width =3, pad =0), Gebietsname),Prozent =round(Prozent, digits =2)) |>select(Land = LAND_NAME, Partei = Gruppenname, Name, LP = WKSiegerrang, Prozent, Wahlkreis, WK = Wahlkreisrang, Anzahl) |> DT::datatable(options =list(language =list(url ="//cdn.datatables.net/plug-ins/9dcbecd42ad/i18n/German.json")),rownames =FALSE, caption ="LP = Rang Wahlkreissieger_innen pro Land und Partei, WK = Wahlkreisrang", filter ="top")
Abbildung 1: Sitzansprüche der Parteien im Bundestag unter Beachtung von Sperrklausel, Grundmandatsklausel und nationaler Minderheit (SSW)
1.2 Sitzansprüche im Bund nach dem Grundsatz der Verhältniswahl
Im deutschen System der personalisierten Verhältniswahl werden zunächst die Wahlkreissieger_innen in allen 299 Wahlkreisen bestimmt. Dann wird zusammen gezählt wieviele Wahlkreissieger_innen jeder bundesweit vertretene Wahlvorschlag (in der Praxis die Parteien) hat um festzustellen, welche Vorschlage von der 5%-Sperrklausel befreit werden (hier, DIE LINKE). So dann werden die Zweitstimmen der Wahlvorschläge auf Bundesebene zusammengezählt und deren Stimmenanteile in Prozent errechnet. Für die Berechnung der Mandatsanteile werden nur Wahlvorschläge berücksichtig, die entweder einen Stimmanteil von mehr als 5% haben, oder die mehr als drei Wahlkreissieger_innen vorweisen können, oder aus einer anerkannten nationalen Minderheit stammen (hier, der Südschleswigsche Wählerverband, SSW). Aus den Stimmanteilen werden die bundesweiten Mandatsansprüche für die 598 Bundestagssitze mit dem Saint-Laguë-Verfahren berechnet.
Tabelle 1 zeigt die bundesweiten Mandatsansprüche und zusätzlich die Gesamtsumme der insgesamt errungenen Wahlkreissiege.
Code
# Anzahl der Wahlkreissieger pro Partei und LandWahlkreissieger_Parteien_Land <- Kandidatenrankings |>filter(Wahlkreisrang ==1) |>group_by(Gruppenname, UegGebietsnummer, LAND_NAME) |>summarize(Wahlkreismandate =n(), .groups ="drop")# Anzahl der Wahlkreissieger bundesweit pro Partei, notwendig um Grundmandatsklausel zu prüfenWahlkreissieger_Parteien_Bund <- Wahlkreissieger_Parteien_Land |>group_by(Gruppenname) |>summarize(Wahlkreismandate =sum(Wahlkreismandate), .groups ="drop")# Mandate für Parteien im Bundestag unter Beachtung von Sperrklausel, Grundmandatsklausel und nationaler Minderheit (SSW)Parteien_Proporz_Bund <- bt |>filter(Stimme ==2, !is.na(Anzahl)) |>group_by(Gruppenname) |>summarize(Anzahl =sum(Anzahl)) |>mutate(Stimmenanteil = Anzahl/sum(Anzahl)) |>left_join(Wahlkreissieger_Parteien_Bund, by ="Gruppenname") |>mutate(Wahlkreismandate =replace_na(Wahlkreismandate, 0)) |>filter(Stimmenanteil >=0.05|# mehr als 5% bundesweit Wahlkreismandate >=3|# oder mehr als drei Grundmandate Gruppenname =="SSW") |># oder SSW (nationale Minderheit)mutate(Mandate =zuteilen_nach_hoechstzahlen(598, Anzahl))# Darstellung Parteien BundesweitParteien_Proporz_Bund |>mutate(Stimmenanteil =paste(round(Stimmenanteil*100,digits =2),"%"),Mandatsanteil =paste(round(Mandate/sum(Mandate)*100,digits =2),"%")) |>select(Partei = Gruppenname, Zweitstimmen = Anzahl, Stimmenanteil, Mandate, Mandatsanteil,Wahlkreismandate) |>arrange(desc(Mandate)) |>gt(rowname_col ="Partei") |>tab_style(style =list(cell_text(color ="red", weight ="bold")),locations =cells_body(columns = Wahlkreismandate, rows = Partei =="CSU"))
Tabelle 1: Sitzansprüche der Parteien im Bundestag unter Beachtung von Sperrklausel, Grundmandatsklausel und nationaler Minderheit (SSW)
Zweitstimmen
Stimmenanteil
Mandate
Mandatsanteil
Wahlkreismandate
SPD
11955434
25.74 %
168
28.09 %
121
CDU
8775471
18.9 %
124
20.74 %
98
GRÜNE
6852206
14.75 %
96
16.05 %
16
FDP
5319952
11.46 %
75
12.54 %
0
AfD
4803902
10.34 %
68
11.37 %
16
CSU
2402827
5.17 %
34
5.69 %
45
DIE LINKE
2270906
4.89 %
32
5.35 %
3
SSW
55578
0.12 %
1
0.17 %
0
In Tabelle 1 in rot markiert zeigt sich das grundsätzliche Problem welches im aktuellen Parteiensystem durch das Wahlverhalten entsteht: Die CSU hat mit ihrem Stimmenanteil nur einen Anspruch auf 34 Sitze im Bundestag, es gewinnen allerdings in den 46 Wahlkreisen in Bayern 45 Kandidat_innen der CSU.
Im aktuellen Wahlsystemen werden alle diese 45 Wahlkreise zugeteilt, ein Überhang von elf Mandaten. Beim vor 2013 gültigen Bundestagswahlrecht wären diese elf Mandate einfach zusätzlich zugeteilt worden und der Bundestag um auf 598+11=609 Mandate erhöht worden. Dies hätte die dafür aber nicht nur um diese elf Mandate vergrößert. Dies hätte den Sitzanteil der CSU von 34/598=5.69% auf 45/609=7.39% vergrößert.4 Die anderen Parteien hätten dementsprechend niedriger Anteile und gegebenenfalls könnte dies die Kanzlermehrheit so beeinflussen, dass hinter der Kanzlermehrheit keine Mehrheit der relevanten Zweitstimmen stünde.
Im aktuellen Bundestagswahlrecht wird diese Verzerrung allerdings weitgehend verhindert, in dem der Bundestag noch deutlicher vergrößert wird. Für alle über drei Überhangmandate hinausgehenden Überhangmandate erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Da die CSU aber nur ca. 5.7% der Mandate im Bundestag zustehen um ca. das 17.5-fache der verbleibenden acht Überhangmandate also um ca. 140 Mandate vergrößert werden. So kommt es über den Daumen gerechnet zu den 736 anstatt 598 Sitzen im aktuellen Bundestag.
Ohne die drei unausgeglichenen Überhangmandate wäre die BUndestagsgröße dementsprechen bei ca. 790. Die drei derzeit geltenden unausgeglichenen Überhangmandaten führen zu einer leichten Überrepräsentation der CSU mit derzeit 45/736 = 6.11% der Bundestagssitze anstatt des proportionalen Anspruch von 5.67%. Diese Überrepräsentation ist allerdings glücklicherweise nicht relevant für die Kanzlermehrheit.
1.3 Detaillierte Sitzansprüche mit Oberverteilung an Parteien und Unterverteilung an Landeslisten
Die obige Rechnung ist allerdings vereinfacht. Die Verrechnung der Sitzansprüche mit den Wahlkreissieger_innen geschieht nämlich nicht auf Bundesebene, sondern in jedem Bundesland einzeln.5
Im Sitzzuteilungsverfahren gibt es nach der ersten Stufe der Oberverteilung auf Bundesebene eine zweite Stufe: Die Unterverteilung der Sitze einer jeweiligen Partei an die Landeslisten in den Bundesländern. Dies erfolgt nach der Anzahl der Zweitstimmen die die jeweilige Landesliste in ihrem Bundeland erhalten hat. Tabelle 2 zeigt die Sitzverteilungen an die Landeslisten der Bundesländer für alle Parteien mit Sitzansprüchen (M) und dazu die im jeweiligen Bundesland errungenen Wahlkreissiege (WK). Die Verteilung der Sitze die eine Partei in einem Bundesland zustehen, erfolgt zuerst an all ihre Wahlkreissieger in dem Bundesland und danach an die Kandidat_innen auf deren Landeslist. In rot markiert sind alle Landeslisten in denen zu viele Wahlkreissiege errungen wurden. Die Tabelle zeigt die Sitzansprüche ohne eine Vergrößerung des Bundestages durch Ausgleichsmandate. Die Sitzansprüche (M) summieren sich also pro Partei zu den bundesweiten Sitzansprüchen auf und insgesamt zur vorgesehenen Gesamtgröße von 598.
Tabelle 2: Verteilung der Mandate auf Landeslisten (M) und die Anzahl der Wahlkreissiege der Partei im Bundesland (WK)
AfD
CDU
CSU
DIE LINKE
FDP
GRÜNE
SPD
SSW
M
WK
M
WK
M
WK
M
WK
M
M
WK
M
WK
M
Schleswig-Holstein
2
0
6
2
0
0
1
0
3
5
1
7
8
1
Hamburg
1
0
2
0
0
0
1
0
2
4
2
4
4
0
Niedersachsen
5
0
15
8
0
0
2
0
7
10
0
21
22
0
Bremen
0
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
1
2
0
Nordrhein-Westfalen
10
0
36
30
0
0
5
0
16
22
4
41
30
0
Hessen
4
0
11
7
0
0
2
0
6
7
1
13
14
0
Rheinland-Pfalz
3
0
8
7
0
0
1
0
4
4
0
10
8
0
Baden-Württemberg
8
0
21
33
0
0
3
0
12
14
4
18
1
0
Bayern
10
0
0
0
34
45
3
0
11
15
1
19
0
0
Saarland
1
0
2
0
0
0
1
0
1
0
0
3
4
0
Berlin
2
0
4
3
0
0
3
2
2
6
3
6
4
0
Brandenburg
4
0
3
0
0
0
2
0
2
2
0
6
10
0
Mecklenburg-Vorpommern
2
0
2
0
0
0
1
0
1
1
0
4
6
0
Sachsen
9
10
6
4
0
0
3
1
4
3
0
7
1
0
Sachsen-Anhalt
3
2
4
3
0
0
2
0
2
1
0
4
4
0
Thüringen
4
4
3
1
0
0
2
0
2
1
0
4
3
0
2 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Der Gesetzentwurf https://dserver.bundestag.de/btd/20/053/2005370.pdf löst das Problem der Vergrößerung des Bundestages indem die Mandatsansprüche nach der Oberverteilung auf Parteien und Unterverteilung auf deren Landeslisten (siehe Spalten M in @tbl_Landesproporz) strikt eingehalten werden muss. Notgedrungen könnten dann nicht alle Wahlkreissiege in Mandate umgewandelt werden.6 Tabelle 3 zeigt aufsummiert wie viele Wahlkreissiege für welche Partei in welchem Bundesland nicht zugeteilt werden könnten.
Abbildung 2: Die 598 gewählten Abgeordenten des Bundestages 2021, bei der von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Regelung mit der Kappung von Wahlkreismandaten
2.1 Wahlkreise deren Sieger_innen gekappt würden
Abbildung 3 listet die 35 Wahlkreise in denen der oder die Wahlkreissieger_in kein Wahlkreismandat erhalten würde. Naturgemäß können die gekappten Kandidat_innen auch kein Mandat über die dazugehörige Landesliste erwerben, da ja gerade bei dieser Landesliste alle Plätze durch Wahlkreissieger_innen eingenommen werden.
Abbildung 3: Die 35 Wahlkreise in denen das Direktmandat gekappt würde
Insgesamt müssten bei Einhaltung der Richtgröße 736-598 = 138 Mandate wegfallen. Es fallen also neben den 35 nicht vergebenen Wahlkreismandaten vor allem 103 Ausgleichsmandate von den Landeslisten weg. Interessanterweise stiege durch die Reform sogar der Anteil der direkt gewählten von derzeit 299/736 = 40.6% auf 264/598 = 44.1%.
Die Erststimmenanteil der gekappten Wahlkreissieger_innen beträgt im Durchschnitt 28.7, der maximale 35.1. Diese Statistik zeigt deutlich, dass alle gekappten Wahlkreissieger_innen sehr weit von einer absoluten Mehrheit entfernt sind.7
2.2 Doppelkandidaturen im Wahlkreis und auf der Landesliste
Abbildung 2 zeigt für alle Inhaber_innen eines Listenmandats in der Spalte Wahlkreis an, ob diese auch in einem Wahlkreis kandidiert haben und auf welchem Rang sie dabei gelandet sind. Insgesamt wären nur 14 Abgeordnete im Bundestag, die nicht in einem Wahlkreis kandidiert haben. In welchen Wahlkreisen die erfolgreichen Listenkandidaten_innen kandidiert haben, ist natürlich eher zufällig. Statistisch lässt sich daraus für die Wahlkreise berechnen, wie viele der lokalen Kandidat_innen letztlich entweder als Sieger_in, oder über Landeslisten in eingezogen wären. Abbildung 4 listet alle Wahlkreise und die Anzahl der Abgeordneten, die in diesem Wahlkreis kandidiert haben. Außerdem werden die Parteien der Abgeordneten sowie deren Wahlkreisrang angegeben.
Abbildung 4: Alle Wahlkreise und die Anzahl der Abgeordneten, die in diesem Wahlkreis kandidiert haben sowie eine Auflistung deren Parteien und deren Wahlkreisrang
Abbildung 4 zeigt das letztlich nur in fünf Wahlkreisen gar kein Vertreter aus dem Wahlkreis im Bundestag wäre. In 30 Wahlkreisen wäre unter den Vertreter_innen allerdings nicht der oder die Wahlkreissieger_in. Viele Wahlkreise würden allerdings sogar (wie bisher auch) durch mehr als eine Person vertreten: 130 durch zwei, 53 durch drei und 18 sogar durch Abgeordnete von verschiedenen Parteien. Manche dieser zusätzlichen Abgeordneten aus dem Wahlkreis, die über die Landesliste eingezogen sind, haben allerdings einen sehr niedrigen Rang im Wahlkreisergebnis.8Abbildung 5 zeigt die (interaktive) Wahlkreiskarte mit farblicher Markierung der Anzahl der Abgeordneten, die aus diesem Wahlkreis kommen.
Abbildung 5: Wahlkreiskarte für die Bundestagwahl 2023 neuberechnet nach dem Vorschlag der Regierungsfraktionen.
Die Karte in Abbildung 5 zeigt eindrucksvoll, wie stark Landeslisten und Wahlkreiskandidat_innen durch die Nominierungen der Parteien durch Doppelkandidaturen verknüpft sind. Von der Kappung der Sieger_innen betroffene Wahlkreise haben dadurch dennoch häufig eine Vertretung aus dem Wahlkreis über eine oder sogar mehrere Landeslisten anderer Parteien.
Andersherum können wir analysieren, welche Wahlkreissieger_innen auch über ihre Plätze auf der Landesliste in den Bundestag eingezogen wären, wenn alle Sitze ihrer Partei im jeweiligen Bundesland an die Landesliste vergeben worden wären. Diese Berechnung ist rein hypothetisch gibt aber einen Eindruck welche Wahlkreissieger auf guten, schlechten oder gar keinen Listenplätzen sitzen. Abbildung 6 zeigt alle Abgeordneten als interaktive Tabelle.
Abbildung 6: Wahlkreissieger_innen und ihr Listenplatz auf der Landesliste ihrer Partei. Die Spalte Liste gibt an, ob die Person bei reiner Zuteilung nach Liste in den Bundestag eingezogen wäre, ihn verpasst hätte oder gar keinen Listenplatz hatte. Die Spalte Platz gibt den Listenplatz an und die Spalte AnspruchLL den Sitzanspruch der jeweiligen Landesliste (vgl. Tabelle 2).
Tabelle 4 zeigt in einer Auszählung, dass mehr als die Hälfte der Wahlkreissieger_innen gute Listenplätze hatten, aber auch ein nicht unerheblicher Teil gar keinen Listenplatz. Diese sind als allein auf den Erfolg im Wahlkreis angewiesen.
Tabelle 4: Anzahl der Wahlkreissieger_innen, die bei reiner Listenplatzvergabe in den Bundestag eingezogen wären, sowie derjenigen deren Listenplätze nicht gereicht hätte und derjenigen die gar keinen Listenplatz hatten. (Vgl. Abbildung 6)
Liste
Anzahl
Prozent
Einzug
161
53.8
kein Platz
70
23.4
verpasst
68
22.7
2.3 Frauenanteil und Altersdurchschnitt
Der Frauenanteil im großen Bundestag beträgt aktuell 34.7% und der Altersdurchschnitt im aktuellen Bundestag ist 47.3 Jahre.9 Im kleineren Bundestag nach dem Vorschlag der Regierungsfraktionen wäre der Frauenanteil 33.8 und der Altersdurchschnitt 48 Jahre.10
3 Modellrechung: CSU Wahlkreiskandidaten als Unabhängige
Im Wahlkreis ist schon immer auch die Kandidatur von Unabhängigen möglich. Zudem können Wahlkreiskandidat_innen von Parteien gewinnen, die an der 5% gescheitert sind. In der Geschichte der Bundesrepublik haben es Unabhängige noch nie geschafft, ein Mandat zu gewinnen, und auch der Mandatsgewinn von Parteien unter der 5%-Hürde ist selten. Naturgemäß können diese Mandate nicht mit Landeslisten verrechnet werden. Die Regelungen dazu im Wahlrecht – im aktuellem wie auch nach dem Vorschlag der Regierungsfraktionen – sind die folgenden:
Die unabhängigen Wahlkreissieger_innen ziehen in jedem Fall in den Bundestag ein und ihre Sitze werden nicht proportional zum Stimmenanteil vergeben. Die Regelgröße von 598 Sitzen wird dementsprechend um den Anteil der unabhängigen Wahlkreissieger_innen vermindert.
Alle Zweitstimmen von Wähler_innen, die ihre Erststimme an einen erfolgreichen Unabhängigen gegeben haben werden nicht gezählt.11
Diese Regelungen sind relativ unbekannt, weil die Fälle selten sind. Insbesondere die zweite Regelung erscheint auf den ersten Blick unfair, ist aber essentiell um einen unfairen Anreiz zur unabhängigen Kandidatur von Parteimitgliedern zu vermeiden. Am Beispiel der CSU lässt sich dies erläutern: Träten alle CSU Wahlkreiskandidat_innen als Unabhängige an und würde so abschneiden wie 2021, dann gäbe 45 unabhängige Wahlkreissieger_innen und nur noch 553 Sitze würden proportional von zum Zweitstimmenanteil vergeben werden. Davon würde die CSU wohl in etwa 31 erhalten und sie hätte somit insgesamt (45 + 31)/598 = 12.71% der Bundestagssitze bei einem Stimmenanteil von 5.17%. Andere Parteien könnten allerdings auch so vorgehen und ein Teil der Wahl könnte den Charakter eines Grabenwahlsystems annehmen.
Diese Möglichkeit eines doppelten Stimmengewichts durch Schein-Unabhängige wird durch den Wegfall der Zweitstimme bei Erfolg des oder der gewählten Wahlkreiskandidat_in deutlich weniger attraktiv. Dennoch gibt es die Möglichkeit und für die CSU könnte sie gegebenenfalls trotzdem attraktiv sein. Um eine Modellrechnung durchzuführen muss der Anteil der wegfallenden Zweitstimmen geschätzt werden. Der einfachste Ansatz ist hier davon auszugehen, dass alle Zweitstimmen der CSU in den Wahlkreisen, in denen sie durch ihre Schein-Unabhängigen gewinnen würden, wegfallen würden. Da dann nur ein Wahlkreis über bleibt können wir die CSU Stimmen in diesem Wahlkreis auch vernachlässigen, da die CSU nicht die 5%-Hürde überwinden könnte. Drei Grundmandate hätte sie ja auch nicht gewonnen, da sie gar keine eigenen Wahlkreiskandidaten aufgestellt hätte, um die Schein-Unabhängigen nicht zu gefährden. Man kann also für die Modellrechnung einfach davon ausgehen, dass die CSU gar keine Landesliste hätte. Tabelle 5 zeigt diese Modellrechnung.
Tabelle 5: Modellrechnung nach dem Vorschlag der Regierungsfraktionen wenn alle CSU Kandidat_innen als Unabhängige angetreten wären und die CSU keine Landesliste eingereicht hätte
Zweitstimmen
Stimmenanteil
Mandate
Mandatsanteil
Wahlkreismandate
SPD
11955434
27.15 %
165
27.59 %
121
CDU
8775471
19.93 %
121
20.23 %
98
GRÜNE
6852206
15.56 %
95
15.89 %
16
FDP
5319952
12.08 %
74
12.37 %
0
AfD
4803902
10.91 %
66
11.04 %
16
DIE LINKE
2270906
5.16 %
31
5.18 %
3
SSW
55578
0.13 %
1
0.17 %
0
CSU Unabh.
0
0 %
45
7.53 %
45
Im Vergleich zu Tabelle 1 zeigt Tabelle 5, dass die CSU ihren Mandatsanteil durch diese Strategie von 5.69% auf 7.53% erhöhen könnte.
Diese Strategie ist allerdings aus folgendenn Gründen nicht ohne Risiko:
Die CSU-Unabhängigen müssten womöglich Unterschriften sammeln und könnten wahrscheinlich nicht wie bisher von der etablierten Partei CSU vorgeschlagen werden. In jedem Fall würden diese Kandidat_innen ohne das Label CSU und ganz unten auf dem Wahlzettel auftauchen.
Es gäbe kein Back-up durch eine Landesliste.
In den Wahlkreisen könnten sich Bündnisse gegen die CSU bilden (z.B. SPD und Grüne), die wohl häufig gute Chancen hätten den Wahlkreis gegen die CSU zu gewinnen.12
Gäbe es eine Abhilfe gegen diese Strategie? Schließlich könnte man einwenden, dass Unabhängige in dem von den Regierungsfraktionen vorgeschlagen System gegenüber Wahlkreiskandidat_innen bevorteilt sind. Eine theoretische Möglichkeit wäre zu fordern, dass auch Unabhängige eine Hauptstimmendeckung mit ihren Wahlkreisstimmen vorweisen müssten. Da bei erfolgreichen Wahlkreiskandidat_innen, eh die Hauptstimmen ungültig wären, könnte man stattdessen diese als Hauptstimmen zählen und prüfen, ob diese bei der proportionalen Stimmverteilung ein Mandat bekommen würden. Natürlich müssten die Unabhängigen bei dieser Prüfung von der 5%-Hürde befreit werden. Die Modellrechnung zeigt, dass alle bis auf ein Mandat der unabhängigen CSU Kandidat_innen auch eine Hauptstimmendeckung hätten. Dieser Regelung vermindert das Problem also nicht. Das liegt daran, dass die Saint-Laguë-Methode das erste Mandat schon bei einem recht geringen Stimmenanteil zuteilt. Wichtiger ist aber noch, dass solch ein Vorschlag sich wohl nicht sinnvoll mit dem Zweistimmenwahlrecht kombinieren lässt, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen https://dserver.bundestag.de/btd/20/053/2005370.pdf gut dargelegt ist.
Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, wird es wohl tatsächlich eine Unabhängigen-Strategie für die CSU geben, die ihren Mandatanteil deutliche erhöhen könnte. Sollten ihre Wahlkreiskandidat_innen auch unabhängig und mit Empfehlung der CSU ihre Erfolge wiederholen können, könnte sie alle 45 Abgeordneten wieder in den Bundestag bringen und die anderen Parteien müssten sich die restlichen 553 Mandate ohne Ausgleichsmandate proportional untereinander aufteilen. Ob die CSU dies allerdings wirklich machen würde ist bei den Risiken nicht wirklich abzuschätzen.
4 Fazit des Autors
Insgesamt bietet der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen einen guten kleinen Eingriff, um die Bundestagsgröße wirksam auf die Richtgröße von 598 zu beschränken. Die Argumentationen zu schwindenden Legitimation und lokaler Repräsentation sind größten Teils weit übertrieben oder sogar andersrum. Die Möglichkeit der CSU-empfohlenen Unabhängigen Wahlkreiskandidat_innen ist interessant und kann aufzeigen, wie wichtig die Wahlkreiskandidat_innen wirklich für Parteien und Wähler_innen sind. Sollte sich das Parteiensystem und das Wahlverhalten nicht wieder zu zwei bis drei Parteien und vielen Wahlkreisen mit absoluter Mehrheit zurückentwickeln, ist eine sinnvolle Verknüpfung von lokaler Wahl bei bundesweiter Verhältniswahl wohl nur mit Mehrmandatswahlkreisen möglich.
http://www.bundeswahlleiter.de, möglicherweise wird dies durch dem Amtsantritt der neuen Bundeswahlleiterin zum 1.1.2023 umbenannt?↩︎
Dieser Datensatz ist nach Bundeswahlordnung nach einer gewissen Zeit nicht mehr bei http://www.bundeswahlleiter.de downloadbar.↩︎
Die Grundidee des Verfahrens ist es, eine proportionale Aufteilung der Sitzanteile zu berechnen. In der Regel sind die Bruchzahlen und müssen gerundet werden. Dabei kann es dazu kommen, dass die Gesamtsumme nicht \(N\) ergibt. Dann muss ein anderer Divisor bei der Berechnung der proportionalen Anteils gewählt werden, bis es passt. Mathematisch gibt es dazu nur eine eindeutige richtige Lösung. Eine andere Berechnungs-Methode, die zum gleich Ergebnis führt ist die Verteilung nach einer Reihe von Höchstzahlen, die in der Funktion benutzt wird. Details dazu unter https://de.wikipedia.org/wiki/Sainte-Lagu%C3%AB-Verfahren oder https://www.wahlrecht.de/verfahren/stlague.html.↩︎
Dass der Sitzanteil von 5.69% größer als der Zweitstimmenanteil von 5.17% ist liegt zum größten Teil daran, dass die Stimmenanteile sich durch den Wegfall vieler Wahlvorschläge nicht auf 100%, sondern nur auf 91.37% aufsummieren. Daran hat die CSU 5.66%. Die verbleibende kleine Differenz zum Sitzanteil ergibt sich aus der Rundung durch das Sitzzuteilungsverfahren.↩︎
Da die CSU nur in einem Bundesland antritt und dort ein großer Überhang einer bundesweit sehr kleinen Partei besteht, deckt der dadurch berechnete Ausgleich auch die anderen Überhänge ab.↩︎
Gleichzeitig würde die leichte Überrepräsentation der CSU durch die derzeit drei unausgeglichenen Überhangmandate auf das durch Rundung unvermeidbare Maß vermindert.↩︎
Insgesamt ist nur noch ein Wahlkreissieger mit einer Mehrheit von über 50% im Bundestag. Bei der Wahl 2013 waren dies noch über 100 also mehr als ein Drittel der Wahlkreise. Dies zeigt auf, dass das Prinzip der relativen Mehrheitswahl deutlich weniger Legitimität durch Wähleranteile produziert als vor zehn Jahren.↩︎
Der Rekord liegt beim SPD Abgeordneten aus Bamberg, Bayern mit Rang 9, der neben drei weiteren Abgeordneten aus Bamberg mit den Wahlkreisrängen 1, 2 und 3 im Bundestag wäre.↩︎
Berechnet als Differenz zwischen Amtsantrittsjahr 2021 und Durchschnitt der Geburtsjahre.↩︎
Dies muss gegebenenfalls durch eine Neuauszählung im Wahlkreis erreicht werden, da in der üblichen Auszählung alle Wahlzettel einmal nach Erststimmen und einmal nach Zweitstimmen sortiert und gezählt werden. Es erfolgt also keine Erfassung aller Kombinationen von Erst- und Zweitstimme auf Stimmzetteln.↩︎
Bisher gibt es solche Bündnisse nicht, weil die Wahlkreise für die Mandatsanteile der Parteien im Bundestag irrelevant sind. Die Mandatsgewinne von schwachen CSU Kandidat_innen erhöhen sogar beim derzeitigen Zweitstimmenanteil der CSU in der Regel die Anzahl der Ausgleichsmandate erheblich und erhöhen so die Chancen für Mandatsgewinne von der Landesliste für alle Parteien.↩︎